AGB
1.) ANWENDBARKEIT & GELTUNGSBEREICH DER AGB
1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern Isabella Dorn ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
1.2 Isabella Dorn erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch Isabella Dorn bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht
ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.4. Angebote von Isabella Dorn sind freibleibend und unverbindlich.
1.5 “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von Isabella Dorn hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (jpg als Daten, Fachabzüge) Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Isabella Dorn und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
2.) URHEBERRECHT
Das Urheberrecht sämtlicher Bilder, Daten und Text liegt immer bei Isabella Dorn. Die Nutzung selbiger, insbesondere die Weiterverbreitung, Bearbeitung oder das Downloaden der Inhalte für gewerbliche oder private Zwecke sind ausdrücklich verboten.
Die von Isabella Dorn hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
Überträgt Isabella Dorn die Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Isabella Dorn.
Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist Isabella Dorn, als Urheber des
Lichtbildes zu nennen. (zum Beispiel: © bellaisa herzensbilder) Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass Isabella Dorn als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Isabella Dorn zum Schadensersatz.
Die Digitalisierung, Speicherung, Veränderung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Isabella Dorn auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweiligen.
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde. Die Roh-Daten (RAW‘s) verbleiben bei Isabella Dorn. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
3.) LEISTUNGEN & PREISE
Es gelten die Preise und Leistungen der aktuellen Preisliste. Abweichungen von der Bildpreisliste sind schriftlich festzuhalten. Nach der Grundbearbeitung stellt Isabella Dorn dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber
sich die Bilder herunterladen kann.
4.) LEISTUNG & GEWÄHRLEISTUNG
4.1. Isabella Dorn wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen.
4.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB).
Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Auch im Fall des Verlustes oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet Isabella Dorn – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von Isabella Dorn liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
4.4 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Bei eigenständigem Ausdrucken durch den Auftraggeber können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.
4.5 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Isabella Dorn
Eschenstraße 1
3300 Winklarn
office@bellaisa-herzensbilder.at
5.) VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Fällige Honorare sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 (in Worten: zehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen von Isabella Dorn.
6.) HAFTUNG
Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Isabella Dorn oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
7.) VERTRETUNG
Gegen Isabella Dorn gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Verletzung von gesetzlichen und /oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder Vorsätzliches Verhalten seitens
Isabella Dorn verursacht worden ist.
Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, Todesfälle etc. Isabella Dorn zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden übernommen werden. Sollte Isabella Dorn kurzfristig ausfallen, bemüht sie sich um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht! Isabella Dorn verwahrt die Daten sorgfältig.
8.) LEISTUNGSSTÖRUNG & AUSFALLHONORAR
Wird die für die Durchführung des Shootings vorgesehene Zeit aus Gründen, die Isabella Dorn nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Isabella Dorn, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält
Isabella Dorn auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass Isabella Dorn kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Isabella Dorn auch Schadenersatzansprüche geltend
machen. Storniert der Auftraggeber die Fotografen Buchung aus welchem Grund auch immer, steht Isabella Dorn ein Ausfallhonorar zu.
Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag vor dem gebuchten Termin: 25% Storno. 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 %, ab
2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn keine Anzahlung geleistet wurde.
9.) DATENSCHUTZ
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Isabella Dorn verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
10.) LIEFERZEITEN & REKLAMATIONEN
Isabella Dorn liefert ihre Arbeiten bei Shootings binnen 3 Arbeits-Wochen aus. Bei Fotoreportagen (z.B Hochzeiten) liefert Isabella Dorn ihre Arbeiten binnen 8 Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Fotolabors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Isabella Dorn haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sämtliche Arbeiten werden von Isabella Dorn mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
11.) SALVATORISCHE KLAUSEL
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
12.) SCHLUSSBESTIMMUNG
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort stets der Sitz des Auftragnehmers.
Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber meine Geschäftsbedingungen an.